Pflichten als Arbeitgeber

Pflichten als Arbeitgeber

 Arbeitsschutz im Bereich Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung

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Ersthelfer- & Brandschutzhelfer - wir bilden Sie aus!

§10 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Im Detail müssen Sie als Arbeitgeber u.a. betriebliche Ersthelfende sowie Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind und es keinen Umsatz generiert, ist es ein Thema, womit sich Arbeitgeber nur ungern beschäftigen.


Wir haben das Problem erkannt und helfen Ihnen die Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen! Schnell, unkompliziert und kostengünstig.

Vollständige Beratung und Organisation

Kostenübernahme über BG oder Unfallkasse

Erinnerung von Fortbildungspflichten

Qualifizierte Ausbilder aus Rettungsdienst und Brandschutz

Erste-Hilfe-Ausbildung

von betrieblichen Ersthelfenden

Unternehmen ab zwei versicherten Angestellten sind nach §26 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 verpflichtet betriebliche Ersthelfende auszubilden. Innerhalb von neun Unterrichtseinheiten erlernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigsten Fähigkeiten im Bereich der Ersten Hilfe in Bezug auf lebensrettende Sofortmaßnahmen, das richtige Verhalten im Notfall sowie bei Erkrankungen und Verletzungen.

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Herzdruckmassage
Feuerlöscher löscht Feue

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Entstehungsbrände bekämpfens

Arbeitgeber sind u.a. nach ASR 2.2 Abs. 7.3 dazu verpflichtet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Dabei sollen diese durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut gemacht werden. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung inkludiert zugleich auch den Evakuierungshelfer.

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Das erwartet Sie bei der Ersten-Hilfe-Ausbildung

Die Erste-Hilfe-Ausbildung von betrieblichen Ersthelfenden erfolgt nach den Richtlinien der DGUV innerhalb von neun Unterrichtseinheiten. Als ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.


Inhalte

✅ Notruf & Rettungskette

✅ Retten aus dem Gefahrenbereich

✅ Atemkontrolle & Stabile Seitenlage

✅ Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Einsatz eines AED

✅ kreislaufbedingte Störungen, z.B. Herzinfarkt

✅ hirnbedingte Störungen, z.B. Schlaganfall

✅ Absicherung einer Unfallstelle

✅ Wundversorgung

✅ und vieles mehr!


Kursdauer

Die Erste-Hilfe-Ausbildung findet an nur einem Tag innerhalb von max. 7,5 Stunden (inkl. Pausen) statt. Mit neun Unterrichtseinheiten erfüllen wir dabei die Vorgaben der DGUV und FeV.


Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren rechnen wir direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Hierzu bedarf es ihrerseits einer kleinen Vorarbeit. Damit Sie sich hierbei nicht erst informieren müssen, werden wir Ihnen vor dem Kurs eine PDF-Datei per E-Mail zukommen lassen, in der Ihnen schrittweise die Kostenübernahme erläutert wird.


Ausbilder

Unsere Fachdozenten sind aktive Rettungs- und Notfallsanitäter aus dem Rettungsdienst, Gesundheits- und Krankenpfleger aus dem Krankenhaus sowie Sanitäter, die aktuell Humanmedizin studieren.


Kursort

Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann hierbei in unserer zentral gelegenen Schule in der Kölner Neustadt-Süd (Gabelsbergerstraße 53, 50674 Köln) oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb stattfinden.

Das erwartet Sie bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung erfolgt gemäß DGUV 205-023 ,,Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung'' und nach den Vorgaben der ASR A2.2 ,,Maßnahmen gegen Brände''. Dabei beinhaltet die Brandschutzhelfer-Ausbildung auch zugleich den Evakuierungshelfer.


Inhalte

✅ Rechtlicher Rahmen

✅ Brandrisiko im Betrieb

✅ Was ist Brandschutz?

✅ Aufgaben Brandschutzhelfer*innen

✅ Brandlehre/Verbrennungsprozess

✅ Gefahr von Bränden

✅ Verhalten im Brandfall

✅ Evakuierung von Menschen

Praktische Löschübung


Kursdauer

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung beinhaltet ca. 90 Minuten Theorie zzgl. 5-10 Minuten pro Teilnehmender für die praktische Löschübung. Je nach Teilnehmeranzahl beträgt die Kursdauer dementsprechend ca. 2-4 Stunden (inkl. Pausen).


Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren können leider nicht über Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Gerne kommen wir Ihnen hierbei entgegen und bieten Ihnen Rabatt von 10% auf die Lehrgangsgebühren für die Brandschutzhelfer-Ausbildung an, sofern Sie sich für unser Kombipaket aus Ersthelfer- und Brandschutzhelfer-Ausbildung entscheiden.


Ausbilder

Ihr Fachdozent ist ein Berufsfeuerwehrmann (Brandoberinspektor) mit abgeschlossenem Sicherheitstechnik Studium mit dem Schwerpunkt ,,vorbeugender Brandschutz''.


Kursort

Es macht Sinn, dass wir die Brandschutzhelfer-Ausbildung bei Ihnen als Inhouse-Schulung durchführen, damit unser Ausbilder auf die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen sowie die Flucht- und Rettungswege vor Ort eingehen kann. Für die praktische Löschübung wird hierbei eine freie Außenfläche von ca. 5m x 5m benötigt.

Kombipaket: Ersthelfer- und Brandschutzhelfer-Ausbildung

Das Rund-um-Sorglos-Paket: Wir bieten Ihnen die Ersthelfer- und die Brandschutzhelfer-Ausbildung zum Vorzugspreis an. Entscheiden Sie sich für beide Kurse, bieten wir Ihnen einen Rabatt von 10% auf die Lehrgangsgebühren der Brandschutzhelfer-Ausbildung an. Ihr Vorteil liegt auf der Hand: Sie haben einen einzigen Ansprechpartner, der Sie an die Hand nimmt, wodurch Sie Ihre Pflichten erfüllen und zeitgleich Geld sparen können.

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