Brandschutzunterweisung
Jährliche Unterweisung nach ASR A2.2
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist ein elementarer Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Dabei dient sie der Prävention und soll Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereiten.
Grundsätzlich muss jeder neue Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme eine Brandschutzunterweisung erhalten. Diese Unterweisung muss dann in jährlichen Abständen wiederholt werden, so sieht es die DGUV 205-023 und ASR A2.2 vor.
Unsere Brandschutzunterweisung wird von einem erfahrenen Berufsfeuerwehrmann durchgeführt, welcher über ein abgeschlossenes Sicherheitstechnik Studium, mit dem Schwerpunkt ,,vorbeugender Brandschutz'', verfügt.
Der Inhalt der Brandschutzunterweisung
Die Brandschutzunterweisung wird von unserem Fachdozenten individuell auf Ihren Betrieb angepasst, dabei werden folgende Inhalte thematisiert:
- Personen, die in der Firma für den Brandschutz verantwortlich sind
- Brandgefahren, die speziell im Unternehmen herrschen
- Verhalten im Brandfall
- Brandschutzeinrichtungen (Feuerlösch- und Alarmierungseinrichtungen)
- Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege
- Sicherheitskennzeichnung
- Umgang mit Löschmitteln
- Welche Löschmittel sich für welche Brände eignen
- Betriebliche Notrufnummern
Die Brandschutzunterweisung ist hierbei von der Brandschutzhelfer-Ausbildung zu differenzieren, bei der z.B. zusätzlich eine praktische Löschübung gefordert wird. Brandschutzhelfer*innen müssen vom Unternehmen zusätzlich ausgebildet und in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Rechtliche Grundlage
- DGUV Information 205-023 - Punkt 1.1
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - §12
- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 - Punkt 7
- DGUV Vorschrift 1, Unfallverhütungsvorschrift - §22 Abs. 2
Zielgruppe
- Angestellte aller Betriebe und Unternehmen
- Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen
- Beamte in Behörden und Ämtern
- Mitglieder von Vereinen und Sportgruppen
Zeitansatz
Die Dauer der Brandschutzunterweisung ist abhängig von der Teilnehmeranzahl und dem Schulungsinhalt. In der Regel sind zwei Stunden (inkl. Pause) dabei ausreichend. Auf Wunsch kann die Brandschutzunterweisung um ein Feuerlöschtraining erweitert werden.
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